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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10 B   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10 B (https://dejure.org/2011,126915)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.01.2011 - L 13 AS 92/10 B (https://dejure.org/2011,126915)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - L 13 AS 92/10 B (https://dejure.org/2011,126915)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Allerdings kann in Ausnahmefällen auf das Erfordernis einer vorherigen Zusicherung verzichtet werden, und zwar dann, wenn der kommunale Träger eine fristgerecht mögliche Entscheidung über die Zusicherung treuewidrig verzögert hat (BSG, Urt. vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R -, zit. nach juris, Rz. 13; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19. Januar 2007 - L 11 B 479/06 AS PKH -, FEVS 58, 376(377); Berlit, aaO, Rdn. 106 m. w. Nachw.) oder wenn es den Hilfebedürftigen nicht zumutbar gewesen ist, rechtzeitig vor der Entstehung der Transaktionskosten die Zusicherung des Trägers einzuholen (LSG NRW, aaO, Rz. 18 m. w. Nachw.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 16. Juni 2006 - L 10 B 488/06 AS ER -, FEVS 58, 329(330)).

    Für dieses Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren kann dahingestellt bleiben, ob dieser Einwand der Kläger schon deshalb unbeachtlich ist, weil die Kläger möglicherweise auch in J. in einer i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht angemessenen Wohnung wohnen, was einem Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten gem. § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II bereits entgegenstehen würde (vgl. BSG, Urt. vom 6. Mai 2010, aaO, Rz. 14).

    Denn der Umzug nach Cuxhaven diente weder der Verminderung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft (und Heizung) noch war er zur Eingliederung der Kläger in Arbeit geboten (vgl. BSG, Urt. vom 6. Mai 2010, aaO, Rz. 15).

    Damit lagen aber keine anzuerkennenden Gründe vor, die einen Umzug der Kläger nicht innerhalb der Stadt I., dem sog. Vergleichsraum, sondern über eine derart weite Distanz (nach J.) geboten erscheinen lassen (vgl. BSG, Urt. vom 6. Mai 2010, aaO, Rz. 16).

    Schließlich muss gegen eine Übernahme der hier noch im Streit befindlichen Transaktionskosten auch sprechen - dies stellt eine selbständig tragende Erwägung dieses Beschlusses dar - , dass die von den Klägern von der Beklagten jetzt noch verlangten Kosten weit über dem liegen, was noch unter angemessenen, aus Steuermitteln zu finanzierenden Umzugskosten i. S. des § 22 Abs. 3 SGB II (dazu, dass die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II insoweit, d. h. durch die Angemessenheit, begrenzt werden, s. BSG, Urt. vom 6. Mai 2010, aaO, Rz. 19) verstanden werden kann.

    Da Hilfebedürftige nach dem SGB II ihm Rahmen ihrer Obliegenheiten aber gehalten sind, ihren Umzug zur Senkung der ihnen aus Steuermitteln zukommenden staatlichen Transferleistungen grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 11. August 2010 - L 15 AS 759/07), also in aller Regel die Finanzierung eines gewerblich organisierten Umzuges nicht verlangen können (BSG, Urt. vom 6. Mai 2010, aaO) und da weiter weder vorgetragen noch nach dem Kenntnisstand dieses Verfahrens ersichtlich ist, dass die Kläger, die sich aber eines gewerblichen Umzugsunternehmens bei ihrem Umzug nach J. bedient haben, aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht in der Lage gewesen sein könnten, ihren Umzug Anfang September 2008 selbst durchzuführen und zu organisieren , spricht Alles dafür, dass ein angemessener Umzug allenfalls Kosten von rd.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Denn bei der Zusicherung gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich im Gegensatz zu der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II um eine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der genannten Transaktionskosten (BSG, Urt. vom 7. November 2006 - 7 b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231 = FEVS 58, 248 = ">22%20SGB%20II%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 22 SGB II Nr. 2 -, zit. nach juris, Rz. 27 m. w. Nachw.; Senat, st. Rspr., s. z. B. d. Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 328/09 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH -, zit. nach juris, Rz. 3), die im Regelfall vor dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem die nach § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschl. vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS -, zit. nach juris, Rz. 17).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Zu Recht hat das SG Stade in dem angefochtenen Beschluss zunächst darauf abgehoben, dass die Kläger, soweit sie die Erstattung der Einzugsrenovierung und die Übernahme von Kosten zahlreicher Einrichtungsgegenstände als Ersteinrichtung ihrer neuen Unterkunft in J. begehren, derartige Ansprüche nicht gegenüber der Beklagten als Leistungsträgers des Wegzugsortes (I.) geltend gemacht werden können (vgl. dazu BSG, Urt. vom 16. Dezember 2009 - B 4 AS 49/07 R -, BSGE 102, 194 = ">22%20SGB%20II%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 22 SGB II Nr. 16 = FEVS 60, 529 = info also 2009, 89 = SGb 2009, 94 -, zit. nach juris, Rz. 12ff. - zur Einzugsrenovierung), sondern allenfalls als Bestandteil der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II gegenüber dem nunmehr für die Kläger zuständigen Grundsicherungsträger, dem K. (BSG, Urt. vom 16. Dezember 2009, aaO, Rz. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2006 - L 10 B 488/06

    Arbeitslosengeld II - doppelte Unterkunftskosten - Mietkaution - Fehlen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Allerdings kann in Ausnahmefällen auf das Erfordernis einer vorherigen Zusicherung verzichtet werden, und zwar dann, wenn der kommunale Träger eine fristgerecht mögliche Entscheidung über die Zusicherung treuewidrig verzögert hat (BSG, Urt. vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R -, zit. nach juris, Rz. 13; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19. Januar 2007 - L 11 B 479/06 AS PKH -, FEVS 58, 376(377); Berlit, aaO, Rdn. 106 m. w. Nachw.) oder wenn es den Hilfebedürftigen nicht zumutbar gewesen ist, rechtzeitig vor der Entstehung der Transaktionskosten die Zusicherung des Trägers einzuholen (LSG NRW, aaO, Rz. 18 m. w. Nachw.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 16. Juni 2006 - L 10 B 488/06 AS ER -, FEVS 58, 329(330)).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.01.2007 - L 11 B 479/06

    Arbeitslosengeld II - Umzug - vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Allerdings kann in Ausnahmefällen auf das Erfordernis einer vorherigen Zusicherung verzichtet werden, und zwar dann, wenn der kommunale Träger eine fristgerecht mögliche Entscheidung über die Zusicherung treuewidrig verzögert hat (BSG, Urt. vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R -, zit. nach juris, Rz. 13; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19. Januar 2007 - L 11 B 479/06 AS PKH -, FEVS 58, 376(377); Berlit, aaO, Rdn. 106 m. w. Nachw.) oder wenn es den Hilfebedürftigen nicht zumutbar gewesen ist, rechtzeitig vor der Entstehung der Transaktionskosten die Zusicherung des Trägers einzuholen (LSG NRW, aaO, Rz. 18 m. w. Nachw.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 16. Juni 2006 - L 10 B 488/06 AS ER -, FEVS 58, 329(330)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Denn bei der Zusicherung gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich im Gegensatz zu der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II um eine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der genannten Transaktionskosten (BSG, Urt. vom 7. November 2006 - 7 b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231 = FEVS 58, 248 = ">22%20SGB%20II%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 22 SGB II Nr. 2 -, zit. nach juris, Rz. 27 m. w. Nachw.; Senat, st. Rspr., s. z. B. d. Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 328/09 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH -, zit. nach juris, Rz. 3), die im Regelfall vor dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem die nach § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschl. vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS -, zit. nach juris, Rz. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2007 - L 26 B 621/07

    Zusicherung; Umzug; Notwendigkeit; Angemessenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Denn bei der Zusicherung gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich im Gegensatz zu der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II um eine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der genannten Transaktionskosten (BSG, Urt. vom 7. November 2006 - 7 b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231 = FEVS 58, 248 = ">22%20SGB%20II%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 22 SGB II Nr. 2 -, zit. nach juris, Rz. 27 m. w. Nachw.; Senat, st. Rspr., s. z. B. d. Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 328/09 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH -, zit. nach juris, Rz. 3), die im Regelfall vor dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem die nach § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschl. vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS -, zit. nach juris, Rz. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 328/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Denn bei der Zusicherung gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich im Gegensatz zu der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II um eine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der genannten Transaktionskosten (BSG, Urt. vom 7. November 2006 - 7 b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231 = FEVS 58, 248 = ">22%20SGB%20II%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 22 SGB II Nr. 2 -, zit. nach juris, Rz. 27 m. w. Nachw.; Senat, st. Rspr., s. z. B. d. Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 328/09 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH -, zit. nach juris, Rz. 3), die im Regelfall vor dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem die nach § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschl. vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS -, zit. nach juris, Rz. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 15 AS 759/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Da Hilfebedürftige nach dem SGB II ihm Rahmen ihrer Obliegenheiten aber gehalten sind, ihren Umzug zur Senkung der ihnen aus Steuermitteln zukommenden staatlichen Transferleistungen grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 11. August 2010 - L 15 AS 759/07), also in aller Regel die Finanzierung eines gewerblich organisierten Umzuges nicht verlangen können (BSG, Urt. vom 6. Mai 2010, aaO) und da weiter weder vorgetragen noch nach dem Kenntnisstand dieses Verfahrens ersichtlich ist, dass die Kläger, die sich aber eines gewerblichen Umzugsunternehmens bei ihrem Umzug nach J. bedient haben, aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht in der Lage gewesen sein könnten, ihren Umzug Anfang September 2008 selbst durchzuführen und zu organisieren , spricht Alles dafür, dass ein angemessener Umzug allenfalls Kosten von rd.
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